Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kabotage
Kabotage[-'ta:ʒə; frz.] die (Cabotage), i. e. S. die Küstenschifffahrt; i. w. S. die Beförderung von Personen und Gütern zw. zwei Orten im Inland, die nach nat. Recht (z. B. § 23 Luftverkehrs-Ges., § 2 Küstenschifffahrts-Ges.) inländ. Unternehmen vorbehalten sein kann. Im Rahmen der EU ist der K.-Vorbehalt weitgehend überholt.
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