Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kabinett
Kabinẹtt[frz.] das,
1) allg.: kleines Zimmer, in Schlössern Raum für intime Zwecke, als Geheimgemach oder zur Unterbringung wertvoller kleiner Kunstgegenstände; im übertragenen Sinne deshalb kleinerer Ausstellungsraum in Museen (Kupferstich-K., Münz-K., Naturalien-K.).
2) Staatsrecht: die Gesamtheit der Minister einer Regierung, in Dtl. die Bundes- oder Landesregierung. In Großbritannien und Frankreich gehört nur ein Teil der Minister zum eigentl. K. - Die Bez. K. kam im 17. Jh. für den engen Kreis persönl. Berater ( Geheimes K.) auf, mit dem das Staatsoberhaupt sein monarch. Selbstregiment gegenüber den Fachressorts sicherte (K.-System). Das K.-System lebte in konstitutionellen Staaten als Zivil-, Militär- oder Marine-K. fort (in Dtl. bis 1918).
Kabinẹtt[frz.] das,
1) allg.: kleines Zimmer, in Schlössern Raum für intime Zwecke, als Geheimgemach oder zur Unterbringung wertvoller kleiner Kunstgegenstände; im übertragenen Sinne deshalb kleinerer Ausstellungsraum in Museen (Kupferstich-K., Münz-K., Naturalien-K.).
2) Staatsrecht: die Gesamtheit der Minister einer Regierung, in Dtl. die Bundes- oder Landesregierung. In Großbritannien und Frankreich gehört nur ein Teil der Minister zum eigentl. K. - Die Bez. K. kam im 17. Jh. für den engen Kreis persönl. Berater ( Geheimes K.) auf, mit dem das Staatsoberhaupt sein monarch. Selbstregiment gegenüber den Fachressorts sicherte (K.-System). Das K.-System lebte in konstitutionellen Staaten als Zivil-, Militär- oder Marine-K. fort (in Dtl. bis 1918).