Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
KSE-Vertrag
KSE-Vertrag,Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa, am 19. 11. 1990 zw. NATO und Warschauer Pakt abgeschlossener Vertrag über eine Verringerung der konventionellen Land- und Luftstreitkräfte in Europa. Er legt für das Gebiet zw. Atlantik und Ural die Obergrenzen der entsprechenden Waffenpotenziale fest. Im Juni 1992 unterzeichneten die Staaten der GUS den Vertrag, nachdem die urspr. für die UdSSR vorgesehenen Obergrenzen auf die einzelnen Staaten der GUS aufgeteilt worden waren. Vereinbarungsgemäß wurde am 16. 11. 1995, 40 Monate nach dem In-Kraft-Treten des Vertrags, die Reduzierungsphase beendet. Nur drei Staaten (Aserbaidschan, Ukraine, Weißrussland) konnten ihre Zerstörungsverpflichtungen nicht vollständig erfüllen. Es wurde jedoch das Ziel des Vertrags, umfassende Offensiven und Überraschungsangriffe der Vertragsstaaten unmöglich zu machen, im Vertragsgebiet erreicht. Verhandlungen über eine Senkung der Personalstärken der Land- und Luftstreitkräfte (KSE I a) führten im Juli 1992 zur Unterzeichnung einer Abschließenden Akte durch 29 Staaten der NATO und des ehem. Warschauer Pakts, jedoch nicht zu einem völkerrechtlich bindenden Vertrag.
Die inzwischen 30 Vertragsstaaten einigten sich im März 1999, die nach wie vor bipolare Struktur des KSE-V. aufzugeben und ihn an die sicherheitspolit. Veränderungen anzupassen, da der detalliert auf Ausgewogenheit zw. den beiden gegner. Bündnissystemen des Ost-West-Konflikts bedachte Vertrag zum einen durch die Auflösung des Warschauer Pakts und den Zerfall der UdSSR, zum anderen durch den Prozess der Ost-Erweiterung der NATO faktisch funktionslos geworden war. Geplant ist nun, die Obergrenzen den einzelnen Mitgliedsstaaten direkt zuzuweisen. Darüber hinaus soll weiteren europ. Staaten der Beitritt zum KSE-V. ermöglicht werden.
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