Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
KGB
KGBder oder das, russ. Abk. für »Komitee für Staatssicherheit«, ab 1954 Name des sowjet. Geheimdienstes. Der KGB mit seiner Zentrale in Moskau (so genannte »Ljubjanka«) hatte als »Schwert und Schild der Partei« v. a. die Herrschaft der KPdSU in der UdSSR zu sichern, übernahm die Überwachung und Ausschaltung der inneren Opposition (Dissidenten), den Schutz der Staatsgrenze und die Kontrolle des Funktionärs- und Staatsapparates. Neben der Auslandsspionage (Agentennetz, Besetzung wichtiger Stellen in diplomat. Vertretungen) gehörte auch die Einflussnahme auf die Entwicklung in den Ostblockländern und in versch. Staaten der Dritten Welt zu seinem Auftrag. Nach seiner maßgebl. Beteiligung am Putschversuch gegen Staatspräs. M. S. Gorbatschow (Aug. 1991) wurde im Okt. 1991 die Auflösung des KGB beschlossen; er blieb jedoch - zergliedert in drei einzelne Dienste (Interrepublikan. Sicherheitsdienst, zentraler Aufklärungsdienst, Grenzschutztruppen) - bestehen. Mit dem Zerfall der UdSSR (Dez. 1991) organisierte die russ. Reg. die Inlands- und Auslandstätigkeit des Geheimdienstes neu (mehrere Umstrukturierungen sowie Umbenennungen). Nach der Auflösung des »Ministeriums für Sicherheit« (russ. Abk. MBR) im Dez. 1993 trat an dessen Stelle der »Föderale Dienst für Gegenaufklärung« (russ. Abk. FSK); die russ. Grenztruppen unterstellte sich der Staatspräs. direkt. 1995 wurde der FSK in »Föderaler Sicherheitsdienst« (russ. Abk. FSB) umbenannt, der ebenfalls dem Staatspräs. unterstellt wurde und stark erweiterte Befugnisse erhielt. (Tscheka, GPU, NKWD)
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