Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Justizhoheit
Justizhoheit,die Staatsgewalt, soweit sie sich auf die Gerichtsbarkeit bezieht. In Dtl. hat der Bund die Befugnis zur gesetzl. Regelung der Gerichtsverfassung und des gerichtl. Verfahrens.
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