Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Justizgewährungsanspruch
Justizgewährungsanspruch,verfassungsrechtlich gewährleisteter Anspruch des Einzelnen, zur umfassenden Wahrung seiner Rechte ungehindert die staatl. Gerichte in Anspruch nehmen zu können und von diesen eine Entscheidung in der Sache treffen zu lassen (Art. 19 Abs. 4 GG). Dem J. entspricht die Justizgewährungspflicht des Staates.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Justizgewährungsanspruch