Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Justizbeitreibungsordnung
Justizbeitreibungsordnung,VO vom 11. 3. 1937, die die Einziehung von Justizverwaltungsabgaben, bes. der Gerichtskosten, aber auch der Zwangs- und Ordnungsgelder, Geldbußen und Geldstrafen regelt.
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