Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jus primae noctis
Jus primae nọctis[lat.] das (ius primae noctis), im MA. angebl. Recht des Grundherrn auf die erste Nacht mit der Frau eines neu vermählten Hörigen, Leibeigenen; in der Wiss. umstritten.
Jus primae nọctis[lat.] das (ius primae noctis), im MA. angebl. Recht des Grundherrn auf die erste Nacht mit der Frau eines neu vermählten Hörigen, Leibeigenen; in der Wiss. umstritten.