Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jury
Jurydie,
1) ['dʒʊərɪ], in Großbritannien und den USA Spruchkörper von meist 12 Geschworenen im Strafprozess, der i. d. R. über Tatfragen und Schuld des Angeklagten, nicht aber über die Strafe entscheidet; auch in Zivilverfahren kann auf Verlangen einer Partei eine J. aus bis zu 12 Geschworenen gebildet werden.
2) [frz. ʒy'ri], Ausschuss von Sachverständigen, die als Preisrichter bei sportl. (Kampfgericht) oder künstler. Wettbewerben tätig sind oder die bei Ausstellungen, Filmfestspielen o. Ä. über die Annahme eines Werkes entscheiden.
Jurydie,
1) ['dʒʊərɪ], in Großbritannien und den USA Spruchkörper von meist 12 Geschworenen im Strafprozess, der i. d. R. über Tatfragen und Schuld des Angeklagten, nicht aber über die Strafe entscheidet; auch in Zivilverfahren kann auf Verlangen einer Partei eine J. aus bis zu 12 Geschworenen gebildet werden.
2) [frz. ʒy'ri], Ausschuss von Sachverständigen, die als Preisrichter bei sportl. (Kampfgericht) oder künstler. Wettbewerben tätig sind oder die bei Ausstellungen, Filmfestspielen o. Ä. über die Annahme eines Werkes entscheiden.