Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jungschein
Jungschein,Schreiben, mit dem sich ein Emittent neuer Wertpapiere verpflichtet, an eine Wertpapiersammelbank (in Dtl. die Dt. Börse Clearing AG) zu liefern, sobald die Urkunden gedruckt sind. Diese richtet ein J.-Konto ein und wird mit der Gutschrift des in dem J. genannten Wertpapierbetrages Treuhänder des federführenden Emissionshauses (Treuhandgiroverkehr).
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