Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jugendweihe
Jugendweihe,nichtreligiöse oder freireligiöse Weihehandlung an Stelle der Konfirmation, 1859 vom »Bund freireligiöser Gemeinden« eingeführt, im 20. Jh. von versch. anderen Verbänden übernommen. - In der DDR 1955 als offizieller Festakt nach 8-jährigem Schulbesuch (14./15. Lebensjahr) eingeführt, war die J. als atheist. Alternativfeier zur Konfirmation mit einem Gelöbnis zum Staat und zum Sozialismus verbunden; seit 1990 ohne Gelöbnis weiterhin verbreitet.
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