Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jugendschutzsachen
Jugendschutzsachen,Strafsachen Erwachsener an Kindern oder Jugendlichen, seien es bestimmte allgemeine Straftaten, z. B. Sexualdelikte an Kindern, seien es Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen. Für J. sind erstinstanzlich die für allgemeine Strafsachen zuständigen Strafgerichte sowie bei schwereren Delikten die Jugendkammer als Jugendschutzkammer zuständig.
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