Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jugendrecht
Jugendrecht,die rechtl. Bestimmungen und Verhältnisse, die die Jugend betreffen. Das J. umfasst die Stellung des Kindes in der Familie (elterliche Sorge, nichteheliche Kinder), das Schulrecht, das Jugendarbeitsrecht (Jugendschutz), die Kinder- und Jugendhilfe und das Jugendstrafrecht.
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