Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jugendliche
Jugendliche,im Jugendstrafrecht Personen, die z. Z. der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
Jugendliche,im Jugendstrafrecht Personen, die z. Z. der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.