Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe,die von den Jugendämtern zu leistende Hilfe zur Durchführung des Jugendstrafverfahrens. Die Vertreter der J. haben u. a. im gesamten Verfahren die bestehenden erzieher., sozialen und fürsorger. Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen, sie bleiben während des Vollzugs von Strafen mit dem Jugendlichen in Verbindung und helfen ihm bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft (§ 38 JGG).
Literatur:
Laubenthal, K.: J. im Strafverfahren. Köln 1993.
Korth, M.: J. Die Einzelbetreuung im Jugendstrafverfahren nach 10 JGG. Augsburg 1995.
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