Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jugendarrest
Jugend|arrest,härtestes der im Jugendstrafrecht zulässigen Zuchtmittel unterhalb der Jugendstrafe mit dem Zweck, dem Jugendlichen das Unrecht der Tat bewusst werden zu lassen; J. bedeutet kurzfristige Freiheitsentziehung, wenn die Verhängung von Jugendstrafe nicht erforderlich ist (§ 13 JGG; J. ist gemäß Einigungsvertrag in den neuen Bundesländern nicht anzuordnen). Er kann als Dauerarrest (1-4 Wochen), Freizeitarrest (1-2 Freizeiten, d. h. Einschließung an Wochenenden) oder Kurzarrest (bis 4 Tage) verhängt werden. Vollzugsleiter ist der Jugendrichter. J. wird in das Erziehungsregister eingetragen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Jugendarrest