Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jugendarbeit
Jugend|arbeit,1) Arbeitsrecht: die Erwerbsarbeit von Kindern und Jugendlichen (Jugendschutz).
2) Sozialwesen: Gesamtheit der von privaten und öffentl. Trägern organisierten Aktivitäten für Jugendliche, v. a. auf kulturellem, polit. und sportl. Gebiet sowie im Bereich der Beratung und Bildung (Heime, offene Jugendhäuser, Bildungs-, Beratungs- und Freizeitstätten). Die J. geht über die Aufgaben der Jugendhilfe hinaus und steht allen Jugendlichen offen.
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