Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jubeljahr
Jubeljahr,1) Judentum: (Jobeljahr, Halljahr, Erlassjahr) nach 3. Mose 25, 8 ff. jedes 50. Jahr, mit Sklavenbefreiung, Schulderlass und Rückgabe von verkauftem Boden; hl. Jahr der Juden.
2) kath. Kirche: (Heiliges Jahr, Jubiläumsjahr, Anno Santo) ein Jahr, das der inneren Erneuerung der Gläubigen dienen soll; erstmals 1300, seit 1475 alle 25 Jahre begangen. Eine Ausnahme bildete das anlässlich der 1950-Jahr-Feier der Erlösungstat Jesu Christi ausgerufene außerordentl. J. 1983. Das nächste regelmäßige Hl. Jahr ist das Jahr 2000. Das J. wird am Weihnachtsfest mit dem Öffnen der Hl. Pforte in der Peterskirche durch den Papst eingeleitet und durch ihre Vermauerung wieder beschlossen.
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