Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Johanniterorden
Johanniterorden(Johanniter, Hospitaliter), ältester geistl. Ritterorden; hervorgegangen aus der Hospitalbruderschaft eines 1048 von Kaufleuten aus Amalfi gegründeten Hospitals in Jerusalem zur Betreuung der Pilger und Pflege der Kranken, der sich zahlr. Kreuzfahrer anschlossen; 1113 Erlangung eines päpstl. Schutzprivilegs, 1152/53 Bestätigung der ersten Regel durch Papst Eugen III.; in der Folge zahlr. Tochtergründungen und rasche Ausbreitung im europ. Mittelmeerraum; im 12. Jh. neben der Krankenpflege Übernahme des bewaffneten Schutzes der Pilger und des Grenzschutzes in Palästina; damit Entwicklung zum geistl. Ritterorden im eigentl. Sinn; nach dem Fall Jerusalems (1187) und Akkos (1291) Begründung eines souveränen Ritterstaates auf Rhodos. Als Rhodos an das Osman. Reich fiel (1522/23), Verlegung des J. nach Malta, das ihm 1530 von Kaiser Karl V. zum Lehen übergeben wurde (daher »Malteser«, »Malteserritter«); nach der Reformation Ordensspaltung. Der evang. Zweig bestand unter dem Namen J. weiter, der katholische als Malteserorden (seit 1834 Sitz Rom; in seiner Rechtsgestalt heute kirchl. Orden und Völkerrechtssubjekt mit diplomat. Beziehungen zu 81 Staaten). In Brandenburg wurde die Ordensprovinz (Ballei) 1811 aufgelöst; in der Nachfolge 1852 Gründung des Preuß. evang. J. zur Krankenpflege. Heute rd. 3 300 Mitgl. (Ritter); Sitz: Bonn. Dem J. angeschlossen sind die Johanniter-Schwesternschaft e. V., die Johanniter-Unfallhilfe e. V. und die Johanniter-Hilfsgemeinschaften. Zeichen ist das achtspitzige Malteserkreuz.
Literatur:
Bradford, E.: Kreuz u. Schwert. Der Johanniter/Malteser-Ritterorden. A. d. Engl. Frankfurt am Main u. a. 21995.
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