Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jobsharing
Jobsharing['dʒɔbʃeərɪŋ, engl.] das, besondere Form der Teilzeitarbeit, bei der sich zwei oder mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz mit vereinbarten Anwesenheitszeiten teilen. Gesetzl. Regelung: Beschäftigungsförderungs-Ges. § 5.
Jobsharing['dʒɔbʃeərɪŋ, engl.] das, besondere Form der Teilzeitarbeit, bei der sich zwei oder mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz mit vereinbarten Anwesenheitszeiten teilen. Gesetzl. Regelung: Beschäftigungsförderungs-Ges. § 5.