Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jhering
Jhering,['je:rɪŋ],
1) Herbert, Ihering.
2) Rudolf von, Jurist, * Aurich 22. 8. 1818, ✝ Göttingen 17. 9. 1892; Rechtslehrer, erster Vertreter eines jurist. Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt und als durch die Zwecke des Einzelnen und der Gesetze begründet ansieht; Wegbereiter der Interessenjurisprudenz.
Werke: Geist des röm. Rechts auf den versch. Stufen seiner Entwicklung, 4 Bde. (1852-65); Der Kampf ums Recht (1872).
Jhering,['je:rɪŋ],
1) Herbert, Ihering.
2) Rudolf von, Jurist, * Aurich 22. 8. 1818, ✝ Göttingen 17. 9. 1892; Rechtslehrer, erster Vertreter eines jurist. Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt und als durch die Zwecke des Einzelnen und der Gesetze begründet ansieht; Wegbereiter der Interessenjurisprudenz.
Werke: Geist des röm. Rechts auf den versch. Stufen seiner Entwicklung, 4 Bde. (1852-65); Der Kampf ums Recht (1872).