Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jellinek
Jẹllinek,1) Georg, Staatsrechtslehrer, * Leipzig 16. 6. 1851, ✝ Heidelberg 12. 1. 1911, Vater von 2); vereinigte philosoph., histor. und jurist. Denken, maß zugleich den sozialen und polit. Gegebenheiten eine rechtswandelnde Wirkung bei (»normative Kraft des Faktischen«). Von bleibendem Einfluss sind seine Statuslehre (Status, in denen der Bürger dem Staat begegnet), die Dreielementelehre der Staatsqualität (Volk, Gebiet, Staatsgewalt) und die staatl. Selbstbindung durch Einräumung von subjektiven Rechten des Einzelnen gegenüber dem Staat. Schrieb u. a. »Allg. Staatslehre« (1900).
2) Walter, Staatsrechtslehrer, * Wien 12. 7. 1885, ✝ Heidelberg 9. 6. 1955, Sohn von 1); 1935 in den Ruhestand gezwungen, hatte er nach 1945 maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung der Verw.gerichtsbarkeit; schrieb u. a. »Der fehlerhafte Staatsakt und seine Wirkungen« (1908), »Verwaltungsrecht« (1928).
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