Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jahresüberschuss
Jahresüberschuss,Begriff der handelsrechtl. Gewinn-und-Verlust-Rechnung (§ 275 HGB) sowie der Bilanz (§ 266 HGB) von Kapital-Ges.; ergibt sich als positive Differenz zw. den Erträgen und Aufwendungen des betreffenden Geschäftsjahres. Unterschreiten die Erträge die Aufwendungen, spricht man von Jahresfehlbetrag. Bei der Ermittlung des J. werden Gewinn-und-Verlust-Vortrag, Entnahmen und Einstellungen aus bzw. in offene Rücklagen nicht berücksichtigt.
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