Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jahr und Tag
Jahr und Tag,Maximalfrist des alten dt. Rechts, die ein Jahr, sechs Wochen und drei Tage umfasste. »Tag« bedeutet Gerichtstag (Ding), der im Abstand von sechs Wochen (Dingfrist) stattfand und drei Tage dauerte.
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