Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Jagd
Jagd(Weidwerk), Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen jagdbarer Tiere durch Jagdausübungsberechtigte. Heute gelten im Allg. die Regeln des Jagdrechts und des J.-Gebrauchs (Weidgerechtigkeit, fachsprachlich oft Waidgerechtigkeit). Wesentl. Teil des J.-Rechts ist die Hege. Nach altem Herkommen werden hohe und niedere J. unterschieden. Zum Hochwild gehören Schalenwild (außer Rehwild), Auerwild, Stein- und Seeadler; alle anderen Wildarten sind Niederwild. Jagdbar sind die im J.-Gesetz so bezeichneten frei lebenden Tiere. - J.-Arten sind die »Suche« (auf Hasen, Federwild und Kaninchen), das »Pirschen« auf Schalenwild, der »Ansitz« und der »Anstand«, die »Treib-J.« (Kessel-J., Drück- und Riegel-J.), die »Fang-J.« (von Raubwild), das »Graben« (von Dachs und Fuchs), das »Frettieren« (von Kaninchen), die »Beize« (mit Falken, Adlern, Habichten und Sperbern) und die »Hütten-J.«. - Die J.-Ausübung unterliegt aus Gründen des Wildschutzes und der Weidgerechtigkeit vielfachen Beschränkungen. So ist die Verwendung bestimmter automat. Waffen, künstl. Lichtquellen, von Schlingen, Giften, die Veranstaltung von Hetz-J. u. a. untersagt. Die J. darf nur während der J.-Zeiten ausgeübt werden, die durch VO vom 2. 4. 1977 generell, durch Bestimmungen der Länder in Einzelfällen festgelegt sind.
Geschichte: Das Jagen von Wildtieren bildete zus. mit dem Sammeln von Samen, Früchten, Wurzeln u. a. Pflanzenteilen sowie von Larven und Insekten während der frühen Menschheitsperioden die Grundlage der menschl. Ernährung. Anfangs benutzten die Menschen zur J. hölzerne, knöcherne oder steinerne Gegenstände, die von Natur aus scharf oder spitz waren, später stellten sie speziell für die J. geeignete Waffen und Werkzeuge selbst her. Sie erlegten sogar Großwild, wobei sie Holzlanzen oder -speere, später Speerschleudern und seit Ende der Altsteinzeit Bogenwaffen verwendeten. Durch die Ausbildung von Ackerbau und Viehhaltung verlor die J. ihre lebenserhaltende Bedeutung.
Kunst: Steinzeitl. Darstellungen von J.-Szenen finden sich bes. in Höhlen und an durch Überhänge geschützen Felswänden (Felsbilder). In der Kunst des Alten Orients war die J. ein wesentl. Thema, bes. die J. auf Großkatzen galt offenbar als angemessene Unterhaltung und Vorrecht der Herrscher; schon aus der Zeit um 3000 v. Chr. sind Darstellungen erhalten. Bes. großartige Gestaltungen der J.-Tiere finden sich dann auf Reliefs und Rollsiegeln der assyr. Kunst. In der griech. Vasenmalerei war die J. mytholog. Gestalten wie Artemis oder Herakles beliebt. Auch von den Etruskern sind J.-Szenen überliefert (Vogel-J. aus dem 6. Jh. v. Chr.). J.-Reliefs auf röm. Sarkophagen zeigen häufig die Löwen-J. als Lebenssymbol. Vom MA. an finden sich viele Darstellungen der Treib-, Hetz- und Beiz-J. Gegenüber den realitätsbezogenen J.-Bildern des 16. Jh. (R. Savery, P. Bruegel d. Ä.) können Darstellungen des 17. Jh., bes. des P. P. Rubens, reine Fantasieschöpfungen sein. P. Wouwerman schilderte die J.-Gesellschaft. F. Snyders, J. Fyt, J. Weenix pflegten bes. J.-Stücke mit dekorativ drapiertem Wildbret. Unter den Deutschen ragte J. E. Ridinger mit Stichen hervor. Für das 19. Jh. sind L. F. von Rayski, G. Courbet, W. Leibl zu nennen. In seinen J.-Stücken nahm E. Delacroix die Thematik der Raubtier-J. von Rubens wieder auf.
▣ Literatur:
K. Lindner, Quellen u. Studien zur Geschichte der J., hg. v. 11 Bde. Berlin 1954-67.
⃟ Frevert, W.: Das jagdl. Brauchtum, bearb. v. F. Türcke. Hamburg 121995.
Jagd(Weidwerk), Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen jagdbarer Tiere durch Jagdausübungsberechtigte. Heute gelten im Allg. die Regeln des Jagdrechts und des J.-Gebrauchs (Weidgerechtigkeit, fachsprachlich oft Waidgerechtigkeit). Wesentl. Teil des J.-Rechts ist die Hege. Nach altem Herkommen werden hohe und niedere J. unterschieden. Zum Hochwild gehören Schalenwild (außer Rehwild), Auerwild, Stein- und Seeadler; alle anderen Wildarten sind Niederwild. Jagdbar sind die im J.-Gesetz so bezeichneten frei lebenden Tiere. - J.-Arten sind die »Suche« (auf Hasen, Federwild und Kaninchen), das »Pirschen« auf Schalenwild, der »Ansitz« und der »Anstand«, die »Treib-J.« (Kessel-J., Drück- und Riegel-J.), die »Fang-J.« (von Raubwild), das »Graben« (von Dachs und Fuchs), das »Frettieren« (von Kaninchen), die »Beize« (mit Falken, Adlern, Habichten und Sperbern) und die »Hütten-J.«. - Die J.-Ausübung unterliegt aus Gründen des Wildschutzes und der Weidgerechtigkeit vielfachen Beschränkungen. So ist die Verwendung bestimmter automat. Waffen, künstl. Lichtquellen, von Schlingen, Giften, die Veranstaltung von Hetz-J. u. a. untersagt. Die J. darf nur während der J.-Zeiten ausgeübt werden, die durch VO vom 2. 4. 1977 generell, durch Bestimmungen der Länder in Einzelfällen festgelegt sind.
Geschichte: Das Jagen von Wildtieren bildete zus. mit dem Sammeln von Samen, Früchten, Wurzeln u. a. Pflanzenteilen sowie von Larven und Insekten während der frühen Menschheitsperioden die Grundlage der menschl. Ernährung. Anfangs benutzten die Menschen zur J. hölzerne, knöcherne oder steinerne Gegenstände, die von Natur aus scharf oder spitz waren, später stellten sie speziell für die J. geeignete Waffen und Werkzeuge selbst her. Sie erlegten sogar Großwild, wobei sie Holzlanzen oder -speere, später Speerschleudern und seit Ende der Altsteinzeit Bogenwaffen verwendeten. Durch die Ausbildung von Ackerbau und Viehhaltung verlor die J. ihre lebenserhaltende Bedeutung.
Kunst: Steinzeitl. Darstellungen von J.-Szenen finden sich bes. in Höhlen und an durch Überhänge geschützen Felswänden (Felsbilder). In der Kunst des Alten Orients war die J. ein wesentl. Thema, bes. die J. auf Großkatzen galt offenbar als angemessene Unterhaltung und Vorrecht der Herrscher; schon aus der Zeit um 3000 v. Chr. sind Darstellungen erhalten. Bes. großartige Gestaltungen der J.-Tiere finden sich dann auf Reliefs und Rollsiegeln der assyr. Kunst. In der griech. Vasenmalerei war die J. mytholog. Gestalten wie Artemis oder Herakles beliebt. Auch von den Etruskern sind J.-Szenen überliefert (Vogel-J. aus dem 6. Jh. v. Chr.). J.-Reliefs auf röm. Sarkophagen zeigen häufig die Löwen-J. als Lebenssymbol. Vom MA. an finden sich viele Darstellungen der Treib-, Hetz- und Beiz-J. Gegenüber den realitätsbezogenen J.-Bildern des 16. Jh. (R. Savery, P. Bruegel d. Ä.) können Darstellungen des 17. Jh., bes. des P. P. Rubens, reine Fantasieschöpfungen sein. P. Wouwerman schilderte die J.-Gesellschaft. F. Snyders, J. Fyt, J. Weenix pflegten bes. J.-Stücke mit dekorativ drapiertem Wildbret. Unter den Deutschen ragte J. E. Ridinger mit Stichen hervor. Für das 19. Jh. sind L. F. von Rayski, G. Courbet, W. Leibl zu nennen. In seinen J.-Stücken nahm E. Delacroix die Thematik der Raubtier-J. von Rubens wieder auf.
▣ Literatur:
K. Lindner, Quellen u. Studien zur Geschichte der J., hg. v. 11 Bde. Berlin 1954-67.
⃟ Frevert, W.: Das jagdl. Brauchtum, bearb. v. F. Türcke. Hamburg 121995.