Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
ipso iure
ịpso iure[lat. »durch das Recht selbst«], Formel, die zum Ausdruck bringt, dass es zum Eintritt einer Rechtswirkung keiner besonderen Handlungen der Beteiligten bedarf (z. B. Erbanfall).
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