Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
ipso facto
ịpso fạcto [lat. »durch die Tat selbst«], Rechtsformel, die besagt, dass die Folgen einer Tat von selbst eintreten.
ịpso fạcto [lat. »durch die Tat selbst«], Rechtsformel, die besagt, dass die Folgen einer Tat von selbst eintreten.