Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
internationales Recht
internationales Recht,die Gesamtheit der Rechtsregeln, die grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen, d. h. Sachverhalte, deren einzelne Elemente in mehr als einem Staat oder in einem internat. Gemeinschaftsraum (hohe See, Weltraum) liegen. Der allg. Unterscheidung zw. Privatrecht und öffentl. Recht folgend, wird auch im i. R. zw. internat. öffentl. Recht und internationalem Privatrecht unterschieden. Internat. öffentl. Recht ist das Völkerrecht. Als i. R. wird auch das supranat. Recht verstanden.
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