Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
internationale Organisationen
internationale Organisationen, aufgrund völkerrechtl. Verträge zw. Staaten (internat. staatl. Organisationen) oder privatrechtl. Vereinbarungen zw. Personen oder gesellschaftl. Vereinigungen (internat. nichtstaatl. Organisationen) errichtete ständige Einrichtungen mit eigenen Organen zur Wahrung bestimmter gemeinsamer Aufgaben. Die Befugnisse i. O. bestimmen sich allein nach dem Willen ihrer Mitgl., der bes. in ihrem Statut (Satzung) zum Ausdruck kommt. Von den i. O. sind supranat. Organisationen zu unterscheiden, die die Befugnis haben, unmittelbar für die Staatsangehörigen der Mitgl.staaten Vorschriften zu erlassen (so bes. die EG).
internationale Organisationen, aufgrund völkerrechtl. Verträge zw. Staaten (internat. staatl. Organisationen) oder privatrechtl. Vereinbarungen zw. Personen oder gesellschaftl. Vereinigungen (internat. nichtstaatl. Organisationen) errichtete ständige Einrichtungen mit eigenen Organen zur Wahrung bestimmter gemeinsamer Aufgaben. Die Befugnisse i. O. bestimmen sich allein nach dem Willen ihrer Mitgl., der bes. in ihrem Statut (Satzung) zum Ausdruck kommt. Von den i. O. sind supranat. Organisationen zu unterscheiden, die die Befugnis haben, unmittelbar für die Staatsangehörigen der Mitgl.staaten Vorschriften zu erlassen (so bes. die EG).