Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
internationale Gerichte
internationale Gerichte,die durch zwischenstaatl. Verträge für ständig oder für eine bestimmte Zeit oder Aufgabe errichteten Gerichtshöfe, so der Internationale Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder der Internationale Strafgerichtshof. Die Kriegsverbrechertribunale in Den Haag (für das ehem. Jugoslawien) und in Arusha, Tansania (für Kriegsverbrechen in Ruanda) wurden von den UN eingerichtet; i. w. S. sind i. G. auch zwischenstaatl. Schiedsgerichte und der Ständige Schiedsgerichtshof.
internationale Gerichte,die durch zwischenstaatl. Verträge für ständig oder für eine bestimmte Zeit oder Aufgabe errichteten Gerichtshöfe, so der Internationale Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder der Internationale Strafgerichtshof. Die Kriegsverbrechertribunale in Den Haag (für das ehem. Jugoslawien) und in Arusha, Tansania (für Kriegsverbrechen in Ruanda) wurden von den UN eingerichtet; i. w. S. sind i. G. auch zwischenstaatl. Schiedsgerichte und der Ständige Schiedsgerichtshof.