Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
interlokales Recht
interlokales Recht,die Rechtsnormen, die für den Fall zur Anwendung gelangen, dass Teilgebiete des Rechts, z. B. in den Gliedstaaten eines Bundesstaates, unterschiedlich geregelt sind. Es steht insoweit im Ggs. zum internationalen Privatrecht, nach dessen Grundsätzen jedoch die jeweils anwendbare Rechtsnorm bei Kollisionsfällen im privatrechtl. Bereich zu ermitteln und anzuwenden ist. Wenn das am Tatort geltende Strafrecht und das für das urteilende Gericht geltende Recht nicht übereinstimmen, ist grundsätzlich das Recht des Tatortes maßgebend. Dies gilt nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrep. Dtl. auch zw. den alten und den neuen Bundesländern. Der Einigungsvertrag brachte jedoch keine umfassende Regelung der strafrechtl. Problematik.
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