Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
in pectore
in pẹctore[lat.], im Zusammenhang mit unter Geheimhaltung erfolgten Ernennungen (z. B. von Kardinälen) gebrauchter Rechtsterminus des kath. Kirchenrechts, drückt aus, dass der Papst aus bestimmten (polit.) Gründen die Namen der von ihm Ernannten zunächst nicht bekannt gibt.
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