Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
imperatives Mandat
ịmperatives Mandat,die Bindung des (abrufbaren )Abg. an Aufträge der Wähler oder seiner Partei; eine Forderung des Rätesystems. Die dt. Rechtsordnung (Art. 38 Abs. 1 GG) kennt das freie Mandat.
ịmperatives Mandat,die Bindung des (abrufbaren )Abg. an Aufträge der Wähler oder seiner Partei; eine Forderung des Rätesystems. Die dt. Rechtsordnung (Art. 38 Abs. 1 GG) kennt das freie Mandat.