Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Iura novit curia
Iura novit curia[lat. »das Gericht kennt das (anzuwendende) Recht«], Prozessgrundsatz, dem zufolge der Richter in der Rechtsanwendung frei und an die Anschauungen der Parteien nicht gebunden ist; die Parteien brauchen nur Tatsachen vorzutragen.
Iura novit curia[lat. »das Gericht kennt das (anzuwendende) Recht«], Prozessgrundsatz, dem zufolge der Richter in der Rechtsanwendung frei und an die Anschauungen der Parteien nicht gebunden ist; die Parteien brauchen nur Tatsachen vorzutragen.