Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Itio in partes
Itio in pạrtes[lat. »Trennung nach Gruppen«] die, Trennung einer Versammlung in Gruppen, deren Einzelbeschlüsse übereinstimmen müssen, damit ein Gesamtbeschluss gültig wird. Von Bedeutung war die konfessionsbedingte I. in p. im Reichstag des Heiligen Röm. Reiches nach 1648 (Teilung in ein Corpus evangelicorum und ein Corpus catholicorum).
Itio in pạrtes[lat. »Trennung nach Gruppen«] die, Trennung einer Versammlung in Gruppen, deren Einzelbeschlüsse übereinstimmen müssen, damit ein Gesamtbeschluss gültig wird. Von Bedeutung war die konfessionsbedingte I. in p. im Reichstag des Heiligen Röm. Reiches nach 1648 (Teilung in ein Corpus evangelicorum und ein Corpus catholicorum).