Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Investiturstreit
Investiturstreit,Konflikt zw. Reformpapsttum und engl., frz. und dt. Königtum in der 2. Hälfte des 11. Jh. um die Einsetzung der Bischöfe und Äbte in ihre Ämter; er wurde zur grundsätzl. Auseinandersetzung um das Verhältnis von weltl. und geistl. Gewalt. Bes. im Hl. Röm. Reich hatten sich die Könige mit dem Reichskirchensystem ein Herrschafts- und Verw.instrument als Gegengewicht zu den Stammesgewalten geschaffen. In der kirchl. Reformbewegung gewann eine Richtung die Führung, die jede Investitur durch Laien als Simonie ablehnte. Gregor VII. verbot die Laieninvestitur 1075 wohl nur dem dt. König. Der nun ausbrechende offene Machtkampf zw. Papsttum und dt. Königtum (Canossa 1077; deutsche Geschichte, Heinrich IV.) konnte durch einen Kompromiss beigelegt werden. Der König verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab, belehnte den Gewählten aber mit dem Kirchenbesitz. Diese Übereinkunft wurde 1104 vom frz., 1107 vom engl. König akzeptiert und bildete auch die Grundlage des Wormser Konkordats (1122).
Literatur:
Laudage, J.: Gregorian. Reform u. I. Darmstadt 1993.
Hartmann, W.: Der I. München 21996.
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