Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Investitur
Investitur[mlat. »Einsetzung in ein Amt«, eigtl. »Einkleidung« zu lat. investire »bekleiden«] die, in karoling. und otton. Zeit die Übertragung eines Kirchenamtes, seit dem 13. Jh. im kath. Kirchenrecht Bez. für die ihr folgende (feierl.) Amtseinweisung; heute die Amtseinführung eines Pfarrers (bei Bischöfen Inthronisation; bei Kanonikern Installation).
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