Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Investitionshilfeabgabe
Investitionshilfeabgabe(Zwangsanleihe), durch Ges. vom 20. 12. 1982 in der Bundesrep. Dtl. eingeführte Zwangsabgabe für »besser Verdienende« (Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 50 000 DM, Verheiratete über 100 000 DM) in Höhe von bis zu 5 % der Einkommensteuerschuld; wurde 1984 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
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