Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Investition
Investitiondie, zielgerichtete, langfristige Anlage von Kapital in Sachgütern; in der Volkswirtschaftslehre der Einsatz von Produktionsfaktoren zur Erhaltung, Erweiterung oder Verbesserung eines Produktionsmittelbestands. Im Ggs. zum Konsum (Verwendung von Produktionsfaktoren im privaten Haushalt) wird die I. als Veränderung des Kapitalstocks bzw. des volkswirtschaftl. Produktionspotenzials aufgefasst. In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet I. eine Handlung, die die Liquidität verändert, indem die Verwirklichung eines I.-Projekts zunächst zu Auszahlungen führt, der in den folgenden Perioden Einzahlungen (z. B. bis zum Ende der wirtsch. Nutzungsdauer des I.-Objekts), eventuell auch noch weitere Auszahlungen (z. B. Reparaturkosten) folgen (zahlungsorientierter I.-Begriff). I. meint aber auch die langfristige Festlegung vorhandener oder zu beschaffender Finanzmittel in betriebl. Vermögenswerte (v. a. Anlagevermögen).Die Gesamtheit der I. in einer Periode wird Brutto-I. genannt. Der Teil der Brutto-I., der zur Erhaltung oder zum Ersatz der verbrauchten Teile des Produktionsapparates dient, wird als Erhaltungs-, Ersatz- oder Re-I. bezeichnet. Wenn sie den Wert der Abschreibungen erreicht, bleibt der Wert des Produktionsmittelbestandes volkswirtschaftlich konstant. Erweiterungs- oder Netto-I. bewirken einen Zuwachs der Produktionskapazitäten. I. in Anlagen (Maschinen, Fahrzeuge, Bauten) heißen Anlage-I., I. in Bestände Lager- oder Vorrats-I. Neben diesen Real- oder Sach-I. gibt es die Finanz-I. (in Wertpapiere). Grenzüberschreitende I. werden als Direktinvestitionen bezeichnet.
Wenn Ersatz- oder Netto-I. Rationalisierungs-I. sind, kann mit gleichem Aufwand mehr erzeugt oder mit weniger Aufwand ein gleiches Ergebnis erzielt werden. Dadurch können Arbeitsplätze vernichtet werden. Arbeitslosigkeit braucht nicht aufzutreten, wenn durch Erweiterungs-I. genügend neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Anteil der Brutto-I. am Bruttosozialprodukt wird als I.-Quote bezeichnet; sie zeigt, welcher Teil der in einer Periode produzierten Güter einer Volkswirtschaft investiert, also nicht dem Konsum und nicht dem Export zugeführt wurde. Die I.-Rate ist das Verhältnis der I. einer Periode zum bestehenden Kapitalstock. Je nachdem, ob Unternehmen oder staatl. Stellen investieren, spricht man von privaten oder öffentl. Investitionen. Grenzüberschreitende I. werden als Auslands-I. oder Direktinvestitionen bezeichnet.Die I. sind von grundlegender Bedeutung für die Konjunkturschwankungen und für das wirtsch. Wachstum. Die Nachfrage nach I.-Gütern schwankt stärker als die nach Konsumgütern und diese Schwankungen übertragen sich auf das Sozialprodukt. Konjunkturpolitisch ist der Einkommens- oder Multiplikatoreffekt der I. wichtig: Durch zusätzl. I. entsteht ein zusätzl. Einkommen, das zusätzl. Konsumnachfrage hervorruft, die wiederum zu zusätzl. Einkommen führt, sofern die notwendigen Produktionskapazitäten vorhanden sind. Für das Wachstum ist der Kapazitätseffekt der I. maßgebend: Die I. erhöhen i. d. R. die volkswirtsch. Produktionskapazität und damit das potenzielle Güterangebot. In der Wirtschaftspolitik wird zw. I.-Lenkung und I.-Förderung unterschieden. Bei der I.-Lenkung wird die I.-Entscheidung je nach Art der I.-Lenkung (indirekte oder direkte oder imperative I.-Lenkung) mehr oder weniger vom Staat bestimmt und in die unternehmer. Entscheidungsfreiheit eingegriffen. Sie wird begründet mit der Vermeidung von Fehl-I. sowie von Über-I. Demgegenüber wird bei I.-Förderung deren höhere Flexibilität und Effektivität betont und deren Übereinstimmung mit der marktwirtsch. Selbststeuerung unterstrichen, weil sie die privatwirtsch. I.-Entscheidungen der Unternehmer auf marktexterne Weise zu beeinflussen sucht. Wichtig für die Bereitschaft der Unternehmer zu I. ist v. a. die Schaffung eines günstigen I.-Klimas (z. B. Konstanz der Wirtschaftspolitik, Überprüfung sozial-, umwelt-, arbeitsmarktpolit. sowie baurechtl. Vorschriften im Sinne eines Abbaus »bürokrat. Hemmnisse«, Stabilisierung von Preisniveau und Wechselkurs). Instrumente staatl. I.-Förderung sind I.-Auflagen und I.-Gebote (z. B. Umwelt- und Sicherheitsvorschriften) sowie finanzpolit. Maßnahmen (Darlehen, nicht rückzahlbare Finanzhilfen und steuerl. I.-Hilfen). Die steuerfreien I.-Zulagen und die steuerpflichtigen I.-Zuschüsse sind echte I.-Prämien. Die I.-Förderung kann primär konjunktur- und wachstumspolit. Ziele oder strukturpolit. Absichten (regionale und/oder sektorale Wirkungen) verfolgen.
Literatur:
Meckl, J.: Investitionsdynamik u. strukturelle Anpassung in offenen Volkswirtschaften. Tübingen 1994.
Altrogge, G.: I. München u. a. 41996.
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