Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Internierung
Internierungdie, Völkerrecht: 1) im Rahmen des Neutralitätsrechts das Festhalten von Angehörigen der bewaffneten Macht einer Krieg führenden Partei auf dem Gebiet eines neutralen Staates bis zum Ende des Konflikts oder bis zum Abschluss einer Vereinbarung mit den Parteien; 2) im Rahmen des Kriegsrechts die Inhaftierung und Lagerunterbringung von Zivilpersonen durch eine Besatzungsmacht, rechtlich zulässig nur für Einzelpersonen aus für notwendig erachteten zwingenden Sicherheitsgründen (Art. 74 der 4. Genfer Rotkreuzkonvention von 1949).
Internierungdie, Völkerrecht: 1) im Rahmen des Neutralitätsrechts das Festhalten von Angehörigen der bewaffneten Macht einer Krieg führenden Partei auf dem Gebiet eines neutralen Staates bis zum Ende des Konflikts oder bis zum Abschluss einer Vereinbarung mit den Parteien; 2) im Rahmen des Kriegsrechts die Inhaftierung und Lagerunterbringung von Zivilpersonen durch eine Besatzungsmacht, rechtlich zulässig nur für Einzelpersonen aus für notwendig erachteten zwingenden Sicherheitsgründen (Art. 74 der 4. Genfer Rotkreuzkonvention von 1949).