Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Internationaler Währungsfonds
Internationaler Währungsfonds[-fɔ̃], Abk. IWF (engl. International Monetary Fund, Abk. IMF; Weltwährungsfonds), 1945 aufgrund des Abkommens von Bretton Woods errichtete Sonderorganisation der UN zur Überwachung des internat. Währungssystems (1999: 182 Mitgl.). Ziele: Förderung der internat. Zusammenarbeit in der Währungspolitik, eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums sowie eines hohen Beschäftigungsgrades, Sicherung geordneter Währungsbeziehungen, Schaffung eines multilateralen Zahlungssystems und Beseitigung von Beschränkungen im Devisenverkehr, Kreditgewährung zum Zahlungsbilanzausgleich. - Organe: Oberstes Gremium ist der Gouverneursrat (Board of Governors; je Mitgl.land ein Vertreter), aus dem der Interimsausschuss gebildet wird. Die laufenden Geschäfte führt das Exekutivdirektorium (Board of Executive Directors; 24 Mitgl.). Jedem IWF-Mitgl. ist eine Quote zugewiesen, nach der sich sein Anteil am Fonds (Subskription), sein Stimmrecht, die Höhe seiner ständigen Bareinlagen, seine Verpflichtung zur Kreditgewährung an andere Mitgl. und die Grenze seiner Inanspruchnahme des Fonds (Ziehungsrechte) bemessen. Den höchsten Stimmenanteil und damit eine Sperrminorität haben die USA. Um die internat. Währungsordnung flexibler zu gestalten, die Mittel des IWF zu vergrößern und nach und nach eine stärkere Unabhängigkeit des Währungssystems vom Gold und vom Dollar zu erreichen, wurde 1969 mit den Sonderziehungsrechten (SZR) ein neues Reservemedium geschaffen, das als Zahlungsmittel zw. den Währungsbehörden dient. Die SZR können dazu benutzt werden, über die normalen Ziehungsrechte hinaus fremde Währungen zu erwerben oder Verbindlichkeiten bei anderen Zentralbanken zu begleichen. Seit 1978 ist den Mitgl. des IWF die Wahl ihres Wechselkurssystems freigestellt. Die IWF-Finanzmittel erbringen die Mitgl. über Beiträge.
Internationaler Währungsfonds[-fɔ̃], Abk. IWF (engl. International Monetary Fund, Abk. IMF; Weltwährungsfonds), 1945 aufgrund des Abkommens von Bretton Woods errichtete Sonderorganisation der UN zur Überwachung des internat. Währungssystems (1999: 182 Mitgl.). Ziele: Förderung der internat. Zusammenarbeit in der Währungspolitik, eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums sowie eines hohen Beschäftigungsgrades, Sicherung geordneter Währungsbeziehungen, Schaffung eines multilateralen Zahlungssystems und Beseitigung von Beschränkungen im Devisenverkehr, Kreditgewährung zum Zahlungsbilanzausgleich. - Organe: Oberstes Gremium ist der Gouverneursrat (Board of Governors; je Mitgl.land ein Vertreter), aus dem der Interimsausschuss gebildet wird. Die laufenden Geschäfte führt das Exekutivdirektorium (Board of Executive Directors; 24 Mitgl.). Jedem IWF-Mitgl. ist eine Quote zugewiesen, nach der sich sein Anteil am Fonds (Subskription), sein Stimmrecht, die Höhe seiner ständigen Bareinlagen, seine Verpflichtung zur Kreditgewährung an andere Mitgl. und die Grenze seiner Inanspruchnahme des Fonds (Ziehungsrechte) bemessen. Den höchsten Stimmenanteil und damit eine Sperrminorität haben die USA. Um die internat. Währungsordnung flexibler zu gestalten, die Mittel des IWF zu vergrößern und nach und nach eine stärkere Unabhängigkeit des Währungssystems vom Gold und vom Dollar zu erreichen, wurde 1969 mit den Sonderziehungsrechten (SZR) ein neues Reservemedium geschaffen, das als Zahlungsmittel zw. den Währungsbehörden dient. Die SZR können dazu benutzt werden, über die normalen Ziehungsrechte hinaus fremde Währungen zu erwerben oder Verbindlichkeiten bei anderen Zentralbanken zu begleichen. Seit 1978 ist den Mitgl. des IWF die Wahl ihres Wechselkurssystems freigestellt. Die IWF-Finanzmittel erbringen die Mitgl. über Beiträge.