Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Interim
Ịnterim[lat.] das,
1) allg.: einstweilige Regelung für eine Übergangszeit.
2) Kirchengeschichte: in der Reformation die vorläufige Regelung einer strittigen Religionsangelegenheit bis zur Entscheidung durch ein allg. Konzil; z. B. gewährte das Augsburger I. (1548) der prot. Seite die Priesterehe und den Laienkelch, das Leipziger I. (1548) der kath. Seite die Beibehaltung von Fronleichnam.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Interim