Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Interim
Ịnterim[lat.] das,
1) allg.: einstweilige Regelung für eine Übergangszeit.
2) Kirchengeschichte: in der Reformation die vorläufige Regelung einer strittigen Religionsangelegenheit bis zur Entscheidung durch ein allg. Konzil; z. B. gewährte das Augsburger I. (1548) der prot. Seite die Priesterehe und den Laienkelch, das Leipziger I. (1548) der kath. Seite die Beibehaltung von Fronleichnam.
Ịnterim[lat.] das,
1) allg.: einstweilige Regelung für eine Übergangszeit.
2) Kirchengeschichte: in der Reformation die vorläufige Regelung einer strittigen Religionsangelegenheit bis zur Entscheidung durch ein allg. Konzil; z. B. gewährte das Augsburger I. (1548) der prot. Seite die Priesterehe und den Laienkelch, das Leipziger I. (1548) der kath. Seite die Beibehaltung von Fronleichnam.