Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Interessenverbände
Interẹssenverbände,freiwillige Zusammenschlüsse von Personen, Körperschaften, jurist. Personen, um die (gleich gerichteten oder ähnl.) Belange ihrer Mitgl. zu regeln und zu vertreten. Zu den I. gehören bes. die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, ferner in Dtl. z. B. Vertriebenen- und Kriegsopferverbände. Sofern die I. auf die Gesetzgebung u. a. polit. Akte Einfluss zu nehmen suchen, nennt man sie auch Pressuregroups.
Interẹssenverbände,freiwillige Zusammenschlüsse von Personen, Körperschaften, jurist. Personen, um die (gleich gerichteten oder ähnl.) Belange ihrer Mitgl. zu regeln und zu vertreten. Zu den I. gehören bes. die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, ferner in Dtl. z. B. Vertriebenen- und Kriegsopferverbände. Sofern die I. auf die Gesetzgebung u. a. polit. Akte Einfluss zu nehmen suchen, nennt man sie auch Pressuregroups.