Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Interessenjurisprudenz
Interẹssenjurisprudenz,um 1900 aufgekommene jurist. Methodenlehre, nach der bei der Entscheidung des Einzelfalles sowohl den Absichten des Gesetzgebers und seinen in den Rechtssätzen niedergelegten Wertungen als auch der besonderen Interessenlage der Beteiligten Rechnung zu tragen ist (bed. Vertreter: R. von Jhering, P. Heck). Stand im Ggs. zur Begriffsjurisprudenz.
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