Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Interessengemeinschaft
Interẹssengemeinschaft,Abk. I. G., i. w. S. vertragl. Zusammenschluss mehrerer Personen oder Unternehmen zur Wahrung gleichartiger, meist wirtsch. Interessen; i. e. S. Gewinngemeinschaft: Verbindung von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, deren wirtsch. Selbstständigkeit aber vertraglich gemindert ist; häufig Vorstufe der Verschmelzung (Fusion). Die I. G. ist regelmäßig eine Gesellschaft bürgerl. Rechts (ohne Rechtspersönlichkeit).
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