Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Interessengemeinschaft
Interẹssengemeinschaft,Abk. I. G., i. w. S. vertragl. Zusammenschluss mehrerer Personen oder Unternehmen zur Wahrung gleichartiger, meist wirtsch. Interessen; i. e. S. Gewinngemeinschaft: Verbindung von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, deren wirtsch. Selbstständigkeit aber vertraglich gemindert ist; häufig Vorstufe der Verschmelzung (Fusion). Die I. G. ist regelmäßig eine Gesellschaft bürgerl. Rechts (ohne Rechtspersönlichkeit).
Interẹssengemeinschaft,Abk. I. G., i. w. S. vertragl. Zusammenschluss mehrerer Personen oder Unternehmen zur Wahrung gleichartiger, meist wirtsch. Interessen; i. e. S. Gewinngemeinschaft: Verbindung von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, deren wirtsch. Selbstständigkeit aber vertraglich gemindert ist; häufig Vorstufe der Verschmelzung (Fusion). Die I. G. ist regelmäßig eine Gesellschaft bürgerl. Rechts (ohne Rechtspersönlichkeit).