Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Interessenausgleich
Interẹssenausgleich,schriftl. Vertrag zw. Arbeitgeber und Betriebsrat über eine künftige Betriebsänderung (§§ 112, 113 Betriebsverfassungs-Ges., z. B. eine Betriebsstilllegung). Im I. wird geregelt, ob und ggf. wann und in welchem Umfang die Betriebsänderung durchgeführt wird. Der Ausgleich der Nachteile, die den Arbeitnehmern entstehen, ist Gegenstand des Sozialplans.
Interẹssenausgleich,schriftl. Vertrag zw. Arbeitgeber und Betriebsrat über eine künftige Betriebsänderung (§§ 112, 113 Betriebsverfassungs-Ges., z. B. eine Betriebsstilllegung). Im I. wird geregelt, ob und ggf. wann und in welchem Umfang die Betriebsänderung durchgeführt wird. Der Ausgleich der Nachteile, die den Arbeitnehmern entstehen, ist Gegenstand des Sozialplans.