Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Institution
Institution[lat.] die,
1) allg.: einem bestimmten Aufgabenfeld zugeordnete öffentl. (staatl. oder kirchl.) Einrichtung.
2) Recht: eine rechtlich geformte Einrichtung. Im Sprachgebrauch unterscheidet man die durch überwiegend privatrechtl. Rechtsnormen gestalteten Einrichtungen, z. B. die Ehe, das Eigentum, als Institut und die öffentlich-rechtlich geordnete gemeindl. Selbstverwaltung oder das Berufsbeamtentum als Institution. Mit dem Begriff der I. verbunden ist die institutionelle Garantie, d. h. die verfassungsrechtl. Gewährleistung der vorbezeichneten I. und Institute (man spricht mit Blick auf Letztere auch von Institutsgarantie) als solchen, ohne dass dabei die Ausformung oder Gestaltung im Einzelnen vorgezeichnet wird.
3) Soziologie: Soziale Gebilde, Organisationen und Prinzipien, die als Träger gesellschaftl. Ordnung öffentl. anerkannt und garantiert sind; Hauptmerkmale sind relative zeitl. Konstanz, das einem kulturellen Muster folgende Zusammenwirken ihrer Glieder sowie normative Richtlinien, die mit Sanktionen und sozialer Kontrolle durchgesetzt werden.
Institution[lat.] die,
1) allg.: einem bestimmten Aufgabenfeld zugeordnete öffentl. (staatl. oder kirchl.) Einrichtung.
2) Recht: eine rechtlich geformte Einrichtung. Im Sprachgebrauch unterscheidet man die durch überwiegend privatrechtl. Rechtsnormen gestalteten Einrichtungen, z. B. die Ehe, das Eigentum, als Institut und die öffentlich-rechtlich geordnete gemeindl. Selbstverwaltung oder das Berufsbeamtentum als Institution. Mit dem Begriff der I. verbunden ist die institutionelle Garantie, d. h. die verfassungsrechtl. Gewährleistung der vorbezeichneten I. und Institute (man spricht mit Blick auf Letztere auch von Institutsgarantie) als solchen, ohne dass dabei die Ausformung oder Gestaltung im Einzelnen vorgezeichnet wird.
3) Soziologie: Soziale Gebilde, Organisationen und Prinzipien, die als Träger gesellschaftl. Ordnung öffentl. anerkannt und garantiert sind; Hauptmerkmale sind relative zeitl. Konstanz, das einem kulturellen Muster folgende Zusammenwirken ihrer Glieder sowie normative Richtlinien, die mit Sanktionen und sozialer Kontrolle durchgesetzt werden.