Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Institut
Institut[lat.] das,
1) Forschungsstätte an einer Hochschule (zugleich Lehrstätte) oder als selbstständiges I. des Bundes oder der Länder, von wiss. Gesellschaften und Vereinen, wirtsch. Verbänden oder anderen Trägern.
2) Recht: Rechts-I., ein Gegenstand des materiellen oder formellen Rechts, z. B. das I. des Eigentums.
Institut[lat.] das,
1) Forschungsstätte an einer Hochschule (zugleich Lehrstätte) oder als selbstständiges I. des Bundes oder der Länder, von wiss. Gesellschaften und Vereinen, wirtsch. Verbänden oder anderen Trägern.
2) Recht: Rechts-I., ein Gegenstand des materiellen oder formellen Rechts, z. B. das I. des Eigentums.