Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Instanz
Instạnz[lat.] die,
1) allg.: für eine Entscheidung zuständige Stelle in einer Behörde u. a.
2) Gerichtswesen: der Verfahrensabschnitt vor einem Gericht. Ist gegen eine gerichtl. Entscheidung ein Rechtsmittel zulässig, entscheidet darüber eine höhere I. Dieser Instanzenzug ist in den Verfahrensgesetzen festgelegt.
Instạnz[lat.] die,
1) allg.: für eine Entscheidung zuständige Stelle in einer Behörde u. a.
2) Gerichtswesen: der Verfahrensabschnitt vor einem Gericht. Ist gegen eine gerichtl. Entscheidung ein Rechtsmittel zulässig, entscheidet darüber eine höhere I. Dieser Instanzenzug ist in den Verfahrensgesetzen festgelegt.