Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Insolvenzstraftaten
Insolvẹnzstraftaten(früher Konkursstraftaten), im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung des Insolvenzverfahrens unter Strafe gestellte Taten (§§ 283-283 d StGB: 1) Bankrott; 2) Verletzung der Buchführungspflicht; 3) die Gewährung einer Sicherheit oder Befriedigung an einen Gläubiger, die diesem nicht oder so nicht zusteht, in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit (Gläubigerbegünstigung); 4) das Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögensteilen, die zur Insolvenzmasse gehören würden, im Interesse des Schuldners bei Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Schuldnerbegünstigung).
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